Beiträge von Weber.AAK

    Beobachten wir bei unseren Kleinen nach dem Genuss bestimmter Lebensmittel ungewöhnliche Reaktionen, beispielsweise Hautausschläge, Durchfall, Erbrechen, Krämpfe,Abgeschlagenheit oder Müdigkeit denken wir verständlicherweise zuerst an eine Allergie.

    Dennoch ist nicht alles eine Allergie,Lebensmittel können auch auf verschiedene andere Arten krank machen.


    Verwirrenderweise betreffen die meisten dieser Reaktionen dieselben Zielorgane, sprich beispielsweise Haut oder Magen-Darm-Trakt.Die wesentliche Unterscheidung besteht daher in der Entstehungsweise der "Überreaktionen" .


    Wenn der Körper überreagiert :


    -> allergische Reaktionen:


    Bei einer allergischen Reaktion betrachtet der Körper einen eigentlich harmlosen körperfremden Stoff,hier ein Lebensmittel, als bekämpfenswerten Eindringling.

    Es kommt zu einer messbaren,vermehrten Antikörperausschüttung ,um den vermeintlichen Feind unschädlich zu machen.

    Zu diesen vom Körper ausgestoßenen Stoffen zählen beispielsweise das sogenannte Immunglobulin E, kurz IgE, dessen Konzentration bei Bluttests allgemein und spezifisch für ein bestimmtes Allergen gemessen werden kann.Weiterhin wird auch Histamin ausgeschüttet,welches für die typischen allergischen Beschwerden verantwortlich ist.


    Allergische Reaktionen im Bereich der Lebensmittel können sich prinzipiell gegen alle Lebensmittel,Lebensmittelbestandteile oder Zusatzstoffe richten,bei Kindern zeigen sich jedoch insbesondere gehäuft Allergien gegen Kuhmilcheiweiß,Getreide und/oder Erdnüsse.

    Allergien im Allgemeinen,jedoch insbesondere Lebensmittelallergien können transient, also wieder verschwindend oder persistierend,das heißt bleibend, auftreten.

    Weitere Lesetipps zum Thema Allergie:
    “Allergie vs. Unverträglichkeit” https://www.facebook.com/notes…glichkeit/680808428778643

    “Was ist Was” zum Themenbereich Allergie” https://www.facebook.com/notes…-allergie/699871983538954

    unsere Stichworte -> Allergie, -> Antikörper, -> Immunglobulin E sowie -> Histamin im Glossar

    und aus unserer “Schon gewusst ... ? “-Fotoreihe https://www.facebook.com/AAKHe…839113635/?type=3&theater


    -> Unverträglichkeits- oder pseudoallergische Reaktion:

    Liegt eine Lebensmittelunverträglichkeit vor,zeigen ich häufig dieselben Symptome wie bei einer Lebensmittelallergie,also Probleme im Magen-Darm-Trakt oder auf der Haut.

    Im Gegensatz zur Allergie kann es bei einer Unverträglichkeit aber nicht zu einer anaphylaktischen Reaktion kommen.
    Die Symptome einer Unverträglichkeit basieren nicht wie bei der Allergie auf einer Antigen-Antikörper-Reaktion,hier hat der Körper,salopp gesagt, einfach nur verlernt,einen bestimmten Stoff korrekt zu verdauen beziehungsweise hat dies von Anfang an nicht gekonnt.Diese Unfähigkeit basiert allerdings nicht auf einem Enzymdefekt ( dazu später mehr ).Eine Unverträglichkeit ist demnach also nicht in immunologischen Tests ( Blutuntersuchungen ) nachweisbar,lässt sich mit einer sogenannten Eliminationsdiät aber recht sicher diagnostizieren.


    Weitere Lesetipps zum Thema Unverträglichkeit:
    “Allergie vs. Unverträglichkeit” https://www.facebook.com/notes…glichkeit/680808428778643

    “ Kuhmilcheiweißallergie/-Unverträglichkeit - Der lange Weg zur richtigen Diagnose “ https://www.facebook.com/notes…-diagnose/690353667824119

    sowie unter den Stichworten -> Unverträglichkeit und -> Eliminationsdiät im Glossar.


    -> Reaktionen aufgrund von Enzymdefekten:

    Auch wenn viele von Uns vermeintlich glauben, noch nie etwas von enzymdefektbedingten Reaktionen gehört zu haben, stimmt das nicht.

    Die Laktoseintoleranz ist den Meisten von uns ein Begriff und liegt diese tatsächlich vor, liegt die Ursache der Beschwerden nach dem Milchkonsum in einem solchen Enzymdefekt.
    Enzyme sind Eiweiße die,neben den anderen wichtigen Aufgaben,die sie im Körper übernehmen, auch maßgeblich an dem Abbau bestimmter Verbindungen in Lebensmitteln beteiligt.Beispiele für solche Verbindungen sind eben Milchzucker, zu dessen Abbau Laktase benötigt wird, oder Fructose.Fehlen die zum Abbau dieser Stoffe benötigten Enzyme kommt es zu schwerwiegenden Stoffwechselstörungen,die wir als Symptome der Intoleranz wahrnehmen. Solche Enzyme können schon von Geburt an fehlen ( sogenannter absoluter Mangel) oder im Laufe der Lebens,beispielsweise durch bestimmte Ernährungsweisen etc. nicht mehr in ausreichender Menge produziert werden.

    Weitere Lesetipps zum Thema Enzymdefekte:
    Beispielhaft zum Thema Laktoseintoleranz in unserer “Schon gewusst ... ?”-Fotoreihe
    https://www.facebook.com/AAKHe…645133621/?type=3&theater


    -> Zöliakie:

    Der Zöliakie liegt ebenfalls eine Unverträglichkeit gegen einen Lebensmittelbestandteil, nämlich gegen den Stoff Gliadin vor, der Bestandteil des Klebeeiweißes Gluten ist.Die Unverträglichkeit gegenüber Gliadin manifestiert sich allerdings nicht in den Symptomen,die wir von “normalen” Unverträglichkeiten kennen, sondern in einer entzündlichen Reaktion des Dünndarms,die zu einer erschwerten Nährstoffaufnahme führt.
    Die Zöliakie steht damit als selbstständiges Krankheitsbild neben Pseudoallergien/Unverträglichkeiten und Enzymdefekten.

    Lesetipp zum Thema Zöliakie:
    Stichwort -> Zöliakie in unserem Glossar https://www.facebook.com/notes…-begriffe/711805845678901

    sowie die Internetseite der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft http://www.dzg-online.de/ und hier auf Facebook www.facebook.de/DeutscheZoliakieGesellschaft


    -> toxische Reaktionen:

    Insbesondere wenn unsere Kleinen nach dem Verzehr leicht verderblicher Lebensmittel,die sie vorher problemlos vertragen haben, plötzlich starke Reaktionen im Magen-Darm-Bereich zeigen,sollten wir auch eine Intoxikation,also eine Lebensmittelvergiftung in Betracht ziehen.
    Solche akuten Erkrankungen hängen in der Regel mit dem Vorkommen bestimmter Mikroorganismen im Lebensmittel zusammen.Sie können insbesondere durch echte Infektionen, beispielsweise Salmonellen, aber auch dadurch entstehen,dass bestimmte Keimarten in den Nahrungsmitteln Giftstoffe bilden,die dann verzehrt werden.


    Fazit: Zeigen unsere Kleinen nach dem Verzehr bestimmter Lebensmittel Symptome,die den normalen Rahmen übersteigen, die wir also als krankhaft bezeichnen würden - kann - muss aber nicht zwangsläufig eine Lebensmittelallergie dahinter stecken.Letztlich kann nur ein Arztbesuch die Ursache klären,wenn wir als Eltern aber über die Entstehung verschiedener krankhafter Reaktionen auf Lebensmittel informiert sind, können wir unter Umständen wertvolle Hilfen bei der ärztlichen Diagnosestellung liefern.

    Natürlich wollen wir unsere Kinder selbstbewusst und stark erziehen, ihnen zeigen, dass ihre Erkrankung sie nicht " anders " macht und der Mensch - das Kind- nicht die Erkrankung im Vordergrund steht, dennoch kann auch das Thema " Behindertenausweis " bei chronischen Erkrankungen von Bedeutung sein :/ !


    Chronische Erkrankungen sind Behinderungen gleichgestellt, somit ist es unter bestimmten Umständen auch möglich, aufgrund von Asthma,Allergie und Ekzem einen Schwerbehindertenausweis beantragen zu können.Entscheidend hierfür ist der sogenannte GdB, der Grad der Behinderung.

    Dieser gibt an,wie stark die Beeinträchtigung durch die Behinderung oder die chronische Erkrankung ist.Als Schwerbehindert gilt, wer einen GdB von über 50 hat.


    Im Bereich des Bronchialasthmas kann der GdB zwischen 20 Punkten bei einem Asthma geringen Grades mit nur wenigen Anfällen und 100 Punkten bei schweren Anfällen mit hochgradiger Beeinträchtigung des Atmungssystems liegen.

    Beim atopischen Ekzem reicht der mögliche GdB von 0 bis über 50, bei Ausprägungen die mehrmals jährlich ambulante oder stationäre Betreuung erfordern.


    Allergien beziehungsweise der Anaphylaxie ist kein konkreter GdB zuzuordnen, da beides nicht als komplett eigenständiges Krankheitsbild angesehen wird. Dennoch findet insbesondere die Anaphylaxie in Kombination mit anderen Erkrankungen ihren Einfluss bei der Prüfung, ob und in welchem Maße von einer Beeinträchtigung im Sinne des Schwerbehindertenrechtes auszugehen ist.


    Und was kann das jetzt bringen ? Gibt es tatsächliche Vorteile oder ist es nicht eher eine zusätzliche "Brandmarkung":/ ?

    Weitergehende Informationen hierzu , auch und insbesondere eine Abwägung des Für und Widers eines Schwerbehindertenausweise bei Asthma und Ekzem sowie Hinweise zur Antragsstellung finden sich auf unserer Homepage unter dem folgenden Link


    https://www.aak.de/ueber-uns/aak-ags-und-projekte/rechtsoziale-hilfen/der-grad-der-behinderung/?L=0%27A%3D0

    ???? Böllern oder nicht – das ist hier die Frage !?????


    Gesundheitsbelastung durch Feinstaub – ein Thema, das in aller Munde ist, bewegt, belastet und aufreibt!


    Sprechen wir über Belastungen, über Grenzwerte und ihre Überschreitungen sprechen wir aber meist nur über die Belastung durch Straßenverkehr, Industrie und Landwirtschaft.

    Eine weitere, menschengemachte Belastung haben wir häufig nicht direkt im Hinterkopf – das Silvesterfeuerwerk!


    "Jetzt geht's aber los!" mag sich vielleicht einer denken, "Wie viel kann das schon ausmachen?" – die ehrliche Antwort darauf ist: eine ganze Menge!


    Fast 5.000 Tonnen Feinstaub (PM10) beschert uns das große Lichterspektakel am Himmel jährlich, der größte Teil davon in der Silvesternacht – das entspricht in etwa 17 % der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge!


    (Quelle: Umweltbundesamt, Hintergrundpapier "Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist", Broschüre aus dem Jahr 2017)


    Wie sieht's bei euch aus – böllern oder nicht? Feuert ihr selbst Raketen ? ab oder schaut euch das Spektakel doch lieber aus sicherer Entfernung an? Habt ihr besondere "Vorsichtsmaßnahmen", damit das Silvesterfeuerwerk beispielsweise für asthmatisch erkrankte Kids nicht zur Hustentirade wird ?

    ( ✔️Als Hintergrundwissen: Informationen zu Gesundheitsschäden durch Feinstaub findet ihr auf unserer Homepage unter www.aak.de, auf Facebook über die Suchfunktion und beisielsweise in diesem unserer Beiträge: https://www.facebook.com/AAKHerborn/posts/71632879522660

    Wie Feinstaub unsere Gesundheit weiterhin, sozusagen indirekt belasten kann, erfahrt ihr beispielsweise in diesem Beitrag, der unerwartete Folgen für uns als Allergiker / Eltern allergisch erkrankter Kinder wirklich fassbar macht: https://www.facebook.com/AAKHerborn/posts/809137215945763 ✔️)

    Das kranke Kind zuhause betreuen - wie sieht’s rechtlich aus :/ ?


    Ob durch Infekte oder durch Akutverschlechterung der chronischen Erkrankung – Kinder sind häufig krank und müssen betreut werden. Berufstätige Eltern stehen dann häufig vor einem Dilemma: können wir jemanden organisieren,der das Kind betreut oder bleiben nur Mama oder Papa als Betreuungspersonen? Habe ich meinem Arbeitgeber gegenüber überhaupt einen Anspruch auf Freistellung, wenn das kleine krank ist? Kriegen wir währenddessen Geld oder bleiben wir auf finanziellen Einbußen sitzen?

    Mit diesen Fragen werden wir zum Glück nicht alleine gelassen, es gibt gesetzliche Grundlagen, die unseren Anspruch auf Freistellung regeln und dafür sorgen, dass weder unser krankes Kind unbetreut bleibt, noch wir auf enormen finanziellen Einbußen sitzenbleiben. Wie es häufig der Fall ist, muss man diese Grundlagen aber erst kennen, um das eigene Recht durchsetzen zu können. Wir wollen daher heute gesetzliche Grundlagen vorstellen, die die Freistellung von Eltern zur Pflege eines erkrankten Kindes regeln.

    Allgemeines

    • die nachfolgenden Regelungen gelten nur für Kinder unter 12 Jahren, die Anzahl der möglichen Tage, für die Eltern freigestellt werden können, bezieht sich auf ein Kalenderjahr
    • sind beide Elternteile berufstätig haben sowohl Mutter als auch Vater Anspruch darauf, jeweils 10 Arbeitstage freigestellt zu werden
    • ist ein Elternteil berufstätig und Alleinerziehend, kann die Freistellung für 20 Arbeitstage erfolgen
    • hat die Familie mehrere Kinder unter 12 Jahren können Mütter und Väter für bis zu 25 Arbeitstage pro Jahr beurlaubt werden
    • bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern unter 12 erhöht sich die maximale Anzahl der Arbeitstage, für die zur Pflege eines kranken Kindes freigestellt werden kann, auf 50.

    Bezahlte oder unbezahlte Freistellung


    Die Frage, ob das Arbeitsentgelt während der Freistellung weitergezahlt wird oder nicht, ist nicht ganz unerheblich.Für bezahlte oder unbezahlte Freistellung gelten verschiedene Rechtsgrundlagen.

    • die bezahlte Freistellung richtet sich nach § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Demgemäß besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer, also wir als Eltern, zum einen für eine unerhebliche Zeit, zum anderen durch einen Grund, der nicht in seiner Person liegt und ohne sein Verschulden an der Arbeit verhindert ist. Unter diesem sperrigen Rechtsbegriff sind mehrere Situationen zusammengefasst.Die Pflege eines erkrankten Kindes ist hiervon umfasst, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht
    • die unbezahlte Freistellung richtet sich nach § 45 SGB V (Sozialgesetzbuch). Diese Regelung greift, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag, der für den Arbeitnehmer gilt, eine bezahlte Freistellung nicht vorsieht. Sie greift außerdem, wenn der Anspruch auf bezahlte Freistellung ausgeschöpft ist.
      Wer unbezahlt freigestellt wird, steht jedoch nicht gänzlich ohne finanzielle Stütze da.Als Lohnersatz besteht während der unbezahlten Freistellung jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, welches nur bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse gezahlt wird.

    Was ist Kinderkrankengeld?

    • dieses beträgt grundsätzlich 90 % des Nettoverdienstes, der durch die Freistellung ausfällt, allerdings gilt eine gesetzliche Höchstgrenze.Unter bestimmten Umständen kann dieser Satz auch auf 100 % erhöht werden, wenn innerhalb der vorausgegangenen 12 Monate vor der Freistellung beitragspflichtige Einmalzahlungen erhalten wurden
    • das Kinderkrankengeld muss unter Vorlage einer entprechenden Bescheinigung des Kinderarztes bei der Krankenkasse beantragt werden und wird ab dem Tag der Antragsstellung gewährt
    • war der Arbeitnehmer vor der Beantragung des Kinderkrankengeldes bereits bezahlt freigestellt, wird dies angerechnet

    Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld?

    • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber
    • der Elternteil, der sich freistellen lassen will ist gesetzlich versichert beziehungsweise das Kind selbst- oder familienversichert, Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld,ist ein Elternteil privat- und eines pflichtversichert, gilt die Versicherung,bei der das Kind versichert ist
    • es besteht keine andere Betreuungsmöglichkeit im Haushalt
    • das Kind ist jünger als 12 Jahre, falls älter behindert ( chronische Erkrankungen können Behinderungen gleichgestellt werden, beachte hierzu unseren Beitrag aus der “ Schon gewusst ... ? “-Fotoreihe https://www.facebook.com/AAKHe…682060884/?type=3&theater ) und hilfebedürftig

    Liegt eine Allergie vor, hält der Körper eine eigentlich harmlose,körperfremde Substanz für eine Gefahr, die es zu bekämpfen gilt. Der Körper schüttet bei Kontakt mit dem vermeintlichen Feind Antikörper aus, um ihn zu zerstören, dadurch kommt es zu den typischen allergischen Symptomen im Haut-, Magen-Darm- und Atemwegsbereich.


    Lange wurde Eltern, die selbst an allergischen Erkrankungen leiden, geraten, bei ihren Kindern die entsprechenden Lebensmittel zu meiden, um das Allergierisiko zu senken.


    Für Kinder ist aber der Kontakt mit den verschiedensten Lebensmitteln wichtig. Nur wenn das Immunsystem der Kinder die verschiedenen Stoffe kennenlernt, kann es lernen zu unterscheiden, welche Stoffe gefährlich sind und bekämpft werden müssen oder welche Stoffe harmlos sind.Für die Entwicklung einer gesunden Immunabwehr ist dieser Lebensmittelkontakt also unerlässlich.

    Nähere Informationen hierzu gibt es in unserem Glossar unter den Stichworten -> Allergie -> Antikörper ->Immunglobuline -> Immunsystem und -Vererbung.


    Den gesamten Artikel "Vor Allergien schützen – Neue wissenschaftliche Erkenntnisse" gibt es in unserer Broschüre "Damit Kinder stark werden – Vor Ort ins Gespräch kommen".


    Die Broschüre kann unter folgendem Link von unserer Homepage heruntergeladen werden: https://www.aak.de/medien-downloads/downloads/?L=0%27A%3D0