Natürlich wollen wir unsere Kinder selbstbewusst und stark erziehen, ihnen zeigen, dass ihre Erkrankung sie nicht " anders " macht und der Mensch - das Kind- nicht die Erkrankung im Vordergrund steht, dennoch kann auch das Thema " Behindertenausweis " bei chronischen Erkrankungen von Bedeutung sein !
Chronische Erkrankungen sind Behinderungen gleichgestellt, somit ist es unter bestimmten Umständen auch möglich, aufgrund von Asthma,Allergie und Ekzem einen Schwerbehindertenausweis beantragen zu können.Entscheidend hierfür ist der sogenannte GdB, der Grad der Behinderung.
Dieser gibt an,wie stark die Beeinträchtigung durch die Behinderung oder die chronische Erkrankung ist.Als Schwerbehindert gilt, wer einen GdB von über 50 hat.
Im Bereich des Bronchialasthmas kann der GdB zwischen 20 Punkten bei einem Asthma geringen Grades mit nur wenigen Anfällen und 100 Punkten bei schweren Anfällen mit hochgradiger Beeinträchtigung des Atmungssystems liegen.
Beim atopischen Ekzem reicht der mögliche GdB von 0 bis über 50, bei Ausprägungen die mehrmals jährlich ambulante oder stationäre Betreuung erfordern.
Allergien beziehungsweise der Anaphylaxie ist kein konkreter GdB zuzuordnen, da beides nicht als komplett eigenständiges Krankheitsbild angesehen wird. Dennoch findet insbesondere die Anaphylaxie in Kombination mit anderen Erkrankungen ihren Einfluss bei der Prüfung, ob und in welchem Maße von einer Beeinträchtigung im Sinne des Schwerbehindertenrechtes auszugehen ist.
Und was kann das jetzt bringen ? Gibt es tatsächliche Vorteile oder ist es nicht eher eine zusätzliche "Brandmarkung" ?
Weitergehende Informationen hierzu , auch und insbesondere eine Abwägung des Für und Widers eines Schwerbehindertenausweise bei Asthma und Ekzem sowie Hinweise zur Antragsstellung finden sich auf unserer Homepage unter dem folgenden Link